Ehe geplatzt - Geld zurück
Mit Urteil vom 3. Februar 2010 (AZ: XII ZR 189/06) hat der Bundesgerichtshof unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtssprechung entschieden, dass die Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen nun unter erleichterten Voraussetzungen möglich ist.
- Veröffentlicht am
Im Streitfall ließen die Kläger ihrem Schwiegersohn zum Kauf einer Eigentumswohnung einen Geldbetrag zukommen, die das Ehepaar dann gemeinsam bezog. Die Wohnung steht im Alleineigentum des beklagten Schwiegersohnes. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens schlossen die Tochter, der Kläger und der Beklagte den Zugewinnausgleich aus. Die Schwiegereltern verlangten nun vom Schwiegersohn die Rückzahlung der gezahlten Summe, die dieser zum Kauf der Eigentumswohnung aufgewendet hatte. Die Klage hatte in Vorinstanzen keinen Erfolg. Die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) war jedoch erfolgreich, da dieser seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben hat. Wenn Schwiegereltern dem Ehepartner ihres leiblichen Kindes mit Rücksicht auf dessen Ehe und zur...