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Zaunhöhe von 1,20 Meter nicht ausreichend

Mit Urteil vom 8. Oktober 2009 (AZ: I-6 U 45/09) hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass eine Zaunhöhe von 1,20 Meter für eine Pferdeweide nicht ausreichend ist.

Veröffentlicht am
Im Streitfall kam es zu einer Kollision zwischen einem Pferd und einem Auto, weil das Tier aus der an der Straße liegenden Pferdekoppel ausgebrochen war. Der Haftpflichtversicherer des beklagten Kfz-Halters regulierte 50 Prozent des Schadens der klagenden Pferdehalterin. Diese machte im Prozess weitere 25 Prozent ihres Schadens geltend. Das OLG lehnt jedoch eine Haftung in Höhe von 75 Prozent ab, weil der Zaun nicht ordnungsgemäß gewesen ist. Die vorhandenen zwei waagerechten Stromleiter seien nicht ausreichend. Der untere Leiter sei in einer Höhe von 70 Zentimeter über dem Erdboden zu hoch angebracht, so dass das Pferd darunterdurch auf die Straße gelangen konnte. Der obere Leiter war mit 1,20 Meter Höhe über dem Boden zu niedrig...
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