Meldepflicht zur Tierseuchenkasse
Der Stichtag zur Meldung der Tiere zur Beitragsveranlagung bei der Tierseuchenkasse (TSK) steht auch dieses Jahr wieder an. Am 3. Dezember 2006 sind anhand des zugesandten Meldebogens folgende Tiere meldepflichtig:
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Pferde(Groß- und Kleinpferde, Ponys, Fohlen) Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel: (Kühe, Bullen, Ochsen, Kalbinnen (Färsen), Rinder, Kälber usw.) Schweine (Muttersauen, Eber, Zuchtläufer, Mastschweine, Saug- und Absatzferkel, Mini- und Hängebauchschweine) Schafe : Ein Jahr alt und älter, (Schafe, Böcke, Hammel) Bienen müssen für 2007 nicht gemeldet werden, soweit diese über die örtlichen Imkervereine im Land erfasst sind. Geflügel: Tierbesitzer mit bis zu 49 Stück Geflügel, die nur diese und keine anderen beitragspflichtigen Tiere halten, sind weder melde- noch beitragspflichtig) Hühner (Legehennen, Junghennen, Küken, Hähne, Schlacht- und Masttiere) Truthühner/ Puten (Küken, Hennen, Hähne, Schlacht- und Masttiere)...

