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Umsatzsteuer: Zeitpunkt der Leistung entscheidend

Der allgemeine Umsatzsteuersatz wird ab dem 1. Januar 2007 um drei Prozentpunkte auf 19 Prozent erhöht. Der ermäßigte Steuersatz insbesondere für Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften und medizinische Hilfsmittel bleibt bei sieben Prozent. Für Landwirte konnte eine Anhebung der Vorsteuerpauschale von neun Prozent auf 10,7 Prozent erreicht werden.
Veröffentlicht am
Die meisten der landwirtschaftlichen Unternehmer pauschalieren. Sie brauchen die eingenommene Umsatzsteuer in Höhe von neun Prozent beziehungsweise ab 2007 10,7 Prozent nicht ans Finanzamt abführen. Die gezahlte Mehrwertsteuer für Zukäufe wird nicht erstattet. Wer von der alten Regelung noch profitieren möchte, muss einiges beachten. Die neuen Sätze gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2006 erbracht werden. Dabei kommt es nicht auf das Datum des Vertrags oder das der Rechnung an, sondern auf den Zeitpunkt der erbrachten Leistung. Beispiel: Ein neuer Schlepper wird mit einer Anzahlung von 20.000 Euro im Dezember 2006 und einer Restzahlung von 30.000 Euro bei Lieferung im April 2007 gekauft. Für die...
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