Begleiter eines Anfängers darf nur sein, wer selber den Führerschein Klasse B seit mehr als fünf Jahren besitzt, mindestens 30 Jahre alt ist und nicht mehr als drei Punkte angesammelt hat. Die Zahl der Begleiter ist nicht begrenzt. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden, die praktische einen Monat zuvor. Nach bestandener Prüfung gibt es eine Prüfungsbescheinigung. Mit ihrer Vergabe beginnt auch die zweijährige Probezeit. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen die Inhaber in Begleitung eines Erwachsenen fahren. Das Auto sollte man am besten als Zweitwagen der Familie einstufen lassen. Wer dann mit 18 noch ein paar Jahre mit dem Ummelden wartet, kann die...