Beim Verkauf von Grundstücken, die mindestens sechs Jahre zum Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen Betriebs gehörten, konnte der daraus resultierende Gewinn bisher in sämtliche gekauften land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke oder Gebäude reinvestiert werden. Bisher spielte es keine Rolle, ob die gekauften Grundstücke vom Landwirt nach dem Kauf selbst bewirtschaftet oder vorübergehend an andere Landwirte verpachtet wurden. Diese Gewinnübertragung auf Grundstücke, die selbst bewirtschaftet werden, soll auch in Zukunft problemlos möglich sein. Einschränkungen soll es jedoch beim Kauf von Grundstücken und Gebäuden geben, die vermietet oder verpachtet sind: Eine Gewinnübertragung auf verpachtete oder vermietete Objekte soll in...