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Gewinnübertragung soll begrenzt werden

Nach der bisherigen Gesetzeslage können Gewinne aus der Veräußerung von betrieblichem Grund und Boden innerhalb von vier Jahren steuerneutral in Grund und Boden sowie in Gebäude reinvestiert werden. Diese Reinvestitionsmöglichkeiten sollen nach dem Willen des Bundesrates in Zukunft eingeschränkt werden.

Veröffentlicht am
Borlinghaus
Beim Verkauf von Grundstücken, die mindestens sechs Jahre zum Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen Betriebs gehörten, konnte der daraus resultierende Gewinn bisher in sämtliche gekauften land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke oder Gebäude reinvestiert werden. Bisher spielte es keine Rolle, ob die gekauften Grundstücke vom Landwirt nach dem Kauf selbst bewirtschaftet oder vorübergehend an andere Landwirte verpachtet wurden. Diese Gewinnübertragung auf Grundstücke, die selbst bewirtschaftet werden, soll auch in Zukunft problemlos möglich sein. Einschränkungen soll es jedoch beim Kauf von Grundstücken und Gebäuden geben, die vermietet oder verpachtet sind: Eine Gewinnübertragung auf verpachtete oder vermietete Objekte soll in...
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