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Interview mit Andreas Müller zur Gewinnübetragung

Die Möglichkeit der Reinvestition von Baulandgewinnen ist dem Bundesrat ein Dorn im Auge. Seiner Auffassung nach widerspricht die Begünstigung einer Beteiligung an einem § 6b-Fonds dem Ziel des Gesetzes, dass eine Reinvestition nur in dem Betrieb des veräußernden Unternehmers erfolgen soll. Was dahinter steckt, erläutert Steuerberater Andreas Müller von der LBV-Buchstelle in Aalen.

Veröffentlicht am
Andreas Müller
Andreas Müllerprivat
BWagrar: Welchen Nutzen haben Landwirte durch die Gewinnübertragung? Müller: Durch die Gewinnübertragung kann die Versteuerung von Gewinnen aus betrieblichen Grundstücksverkäufen vermieden werden, wenn der Veräußerungsgewinn wieder in den Kauf von betrieblichen Grundstücken oder die Errichtung von Gebäuden reinvestiert wird. Voraussetzung ist, dass das veräußerte Grundstück mindestens sechs Jahre Betriebsvermögen war und die Reinvestition innerhalb der vier folgenden Wirtschaftsjahre erfolgt. Gewinne, die beim Verkauf von Grund- und Boden entstanden sind, können in den Kauf von Grund und Boden oder den Kauf oder die Herstellung von Wirtschaftsgebäuden reinvestiert werden. Dagegen können Veräußerungsgewinne, die aus dem Verkauf von...
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