Interview mit Andreas Müller zur Gewinnübetragung
Die Möglichkeit der Reinvestition von Baulandgewinnen ist dem Bundesrat ein Dorn im Auge. Seiner Auffassung nach widerspricht die Begünstigung einer Beteiligung an einem § 6b-Fonds dem Ziel des Gesetzes, dass eine Reinvestition nur in dem Betrieb des veräußernden Unternehmers erfolgen soll. Was dahinter steckt, erläutert Steuerberater Andreas Müller von der LBV-Buchstelle in Aalen.
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