Geschäfts-E-Mails: Neue Formvorschriften
Seit dem 1. Januar 2007 ist es vorgeschrieben, in geschäftlichen E-Mails die genaue Firmenbezeichnung, die Rechtsform und den Sitz des Unternehmens, das zuständige Registergericht und Handelsregisternummer anzugeben, so wie es auch für Geschäftsbriefe auf Papier gilt. Unternehmern, die diese Regelung nicht befolgen, könnten Abmahnungen drohen.
- Veröffentlicht am
Das entsprechende „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG) trat Anfang Januar in Kraft. Es ist vielen Unternehmern noch nicht bekannt. Das könnten Konkurrenten nutzen, um Mitbewerber kostenpflichtig abzumahnen. Das jedenfalls befürchtet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Eine ausführliche Meldung dazu veröffentlichte die heute-Redaktion (www.heute.de, Stichwort „Abmahnung“, Beitrag „Unternehmer in der Abmahnfalle“).