Zuckerrübentransport und Güterkraftverkehrsgesetz
Bei Transporten von Erntegut, insbesondere durch den Einsatz von Sattelzügen bei Zuckerrüben, gibt es immer wieder güterrechtliche Probleme. Im Mittelpunkt steht dabei der erlaubnisfreie Transport im Rahmen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG).
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Was dabei alles zu beachten ist, hat der Verkehrsexperte Günter Heitmann von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in einem leicht verständlichen Merkblatt zusammengefasst. Ist die Erlaubnisfreiheit nach dem GüKG nicht gegeben, sind besondere Kraftfahrerqualifizierungen ebenso erforderlich wie ein Kontrollgerät zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten und das Mitführen bestimmter Begleitpapiere.