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Tierseuchenkasse: Meldestichtag 1. Januar 2011

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg erinnert daran, dass der 1. Januar 2011 der Meldestichtag für die Beitragsveranlagung 2011 ist. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2010 versandt. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2011 meldepflichtig. Sie erhalten ab Mitte Januar einen Meldebogen.

Veröffentlicht am
Meldepflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine, Schafe (ab dem zehnten Lebensmonat), Bienenvölker (sofern nicht bei den Landesverbänden gemeldet), Hühner, Truthühner/Puten. Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel (die Daten werden aus der HIT-Datenbank herangezogen), gefangengehaltene Wildtiere (Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand. Zu beachten ist, dass für Rinder in BHV1-Sanierungsbetrieben und in Betrieben ohne BHV1-Status geänderte Beitragssätze gelten. Weitere Informationen zur Melde- und...
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