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Stolperfalle Messekauf - Kein Widerrufsrecht

Unterschreibt man auf einer Messe einen Kaufvertrag, gibt es kein Zurück. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Vorfeld der Messen Haus+Bau/Haus+Holz auf dem Stuttgarter Killesberg hin.
Veröffentlicht am
Ob es eine Solar- oder Heizungsanlage, eine Dacheindeckung, Fenster oder Wasserbehandlungsgeräte sind, beeindruckt von Produktpräsentationen oder speziellen Messepreisen schließen Messebesucher immer wieder Verträge, die sich bei nüchterner Betrachtung als nicht vorteilhaft oder passend erweisen. Es gibt jedoch kein Zurück. Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2002 ein gesetzliches Widerrufsrecht bei auf Messen geschlossenen Kaufverträge verneint. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, sich beim Kauf teurer Produkte auf Messen schriftlich ein uneingeschränktes 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Vertrag zusichern zu lassen. Auf jeden Fall sollte man vor der Unterschrift auch das Kleingedruckte im Vertrag lesen. Wichtig auch: Nur wer die...
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