Pensionspferde: Keine Umsatzsteuerpauschalierung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 30. März 2011 ein Urteil veröffentlicht, dass die Umsätze eines Landwirts aus Pensionspferdehaltung nicht der Umsatzsteuerpauschalierung nach § 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) unterliegen.
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Die Pauschalierung kann nicht für jede landwirtschaftliche Dienstleistung in Anspruch genommen werden. Nur solche Dienstleistungen unterliegen der Ausnahme der Regelbesteuerung, die normalerweise zur landwirtschaftlichen Erzeugung beitragen. Genau das sieht das oberste deutsche Gericht für Steuersachen aber bei der Pensionspferdehaltung nicht. Vielmehr argumentiert der BFH, dass die Tätigkeiten des landwirtschaftlichen Betriebs im Pensionspferdebetrieb (Futtererzeugung, Mistausbringung) allein dazu dienten, das Reiten als Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Damit steht nicht die landwirtschaftliche Erzeugung, sondern die Ausübung von Freizeitsport im Vordergrund. Eine Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zur Schaffung von...