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Vorsicht beim Gebrauchtmaschinenverkauf

Ab dem 1. Januar 2011 gelten für den Verkauf von gebrauchten Maschinen neue Regelungen. In bestimmten Fällen kann der Fiskus  vom pauschalierenden Landwirt beim Verkauf gebrauchter Maschinen 19 Prozent Umsatzsteuer verlangen.

Veröffentlicht am
Bisher konnte der pauschalierende Landwirt beim Verkauf von Gebrauchtmaschinen 10,7 Prozent Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Die ausgewiesene Umsatzsteuer musste nicht an das Finanzamt abgeführt werden. Ab dem 1. Januar 2011 kassiert der Fiskus auch beim pauschalierenden Landwirt in bestimmten Fällen 19 Prozent Umsatzsteuer auf den Verkauf von Gebrauchtmaschinen. Dies ist dann der Fall, wenn die Maschine während ihrer gesamten Betriebszugehörigkeit zu mehr als fünf Prozent für Tätigkeiten eingesetzt wurde, die unter die Regelbesteuerung fallen. Schädliche Leistungen – die Fünf-Prozent-Grenze Insbesondere der Maschineneinsatz für Kommunalarbeiten oder Dienstleistungen an Nichtlandwirte wie zum Beispiel der Winterdienst oder...
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