Gerichte bestätigen TSK
Ein Landwirt hatte im Jahr 2010 gegen die TSK-Haushaltssatzung von 2009 vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) geklagt. Er war der Auffassung, dass die finanzielle Beteiligung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK BW) an der Blauzungenimpfung nicht durch die gesetzlichen Vorgaben des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz Baden-Württemberg gedeckt sei.
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