Erhöhung der Grunderwerbssteuer
In Baden-Württemberg ist eine Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes von derzeit 3,5 Prozent auf 5,0 Prozent beabsichtigt. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde vergangene Woche auf den Weg gebracht.
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Nach derzeitig aktuellem Sachstand ist mit einer Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag in dessen Plenarsitzung am 26. Oktober 2011 zu rechnen. Das Gesetz muss dann noch verkündet werden und tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der niedrigere bisherige Grunderwerbsteuersatz von 3,5 Prozent zumindest noch für bis zum 26. Oktober 2011 verwirklichte Grundstückserwerbe (in der Regel mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages) und der neue höhere Steuersatz von 5,0 Prozent für danach verwirklichte Erwerbsvorgänge zur Anwendung kommt.