Urteil zur Fehlerberichtigung in Anträgen
Nur wer schon einmal das Formular zu den Gemeinsamen Anträgen ausgefüllt hat, weiß wie leicht sich dort Fehler einschleichen können. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat nun mit Urteil vom 21. Juli 2011 – 11 K 397/11 klargestellt, unter welchen Voraussetzungen solche Fehler – beihilfeunschädlich – korrigiert werden können.
- Veröffentlicht am



