Pflichten beim Einstellen von Mitarbeitern
„Sie haften, wenn Sie bei der Lohnabrechnung, dem Arbeitsvertrag oder der Stellenausschreibung Fehler machen. Deswegen ist es ratsam, sich damit auseinanderzusetzen und sich bei Fragen unbedingt beraten zu lassen.“ Dieses Fazit zogen LBV-Sozialreferentin Nicole Spieß und Rudolf Barthel, Steuerberater bei der Buchstelle, in ihren Vorträgen gleichermaßen. Arbeitsrecht und Sozialversicherungspflicht, aber auch das Steuerrecht haben es in sich.
- Veröffentlicht am