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Pflichten beim Einstellen von Mitarbeitern

„Sie haften, wenn Sie bei der Lohnabrechnung, dem Arbeitsvertrag oder der Stellenausschreibung Fehler machen. Deswegen ist es ratsam, sich damit auseinanderzusetzen und sich bei Fragen unbedingt beraten zu lassen.“ Dieses Fazit zogen LBV-Sozialreferentin Nicole Spieß und Rudolf Barthel, Steuerberater bei der Buchstelle, in ihren Vorträgen gleichermaßen. Arbeitsrecht und Sozialversicherungspflicht, aber auch das Steuerrecht haben es in sich.

Veröffentlicht am
Nicole Spieß, Sozialreferentin des Landesbauerverbandes
Nicole Spieß, Sozialreferentin des Landesbauerverbandesbor
Das Problem kennen viele. Die Arbeit wächst einem über den Kopf. Es bleibt kaum noch Zeit für Familie und Hobbies. Was liegt da näher als einen Mitarbeiter einzustellen, der einem den Rücken freihält. Klingt einfach, in der Praxis gibt es jedoch jede Menge Stolpersteine. Dass die rechtlichen Rahmenbedingungen vielfältig sind, wurde beim Seminar „Betriebsentwicklung mit Mitarbeitern“, zu dem das Netzwerk Milch Oberschwaben unter Leitung von Gottfried Sauter vom LAZBW und die Bauernschule Bad Waldsee eingeladen hatten, mehr als deutlich. Jede Menge unterschiedliche Arbeitsverhältnisse Da gibt es Dauerarbeitsverhältnisse, die in Vollzeit (in der Regel 40 bis 45 Stunden in der Woche) oder Teilzeit ausgeübt werden, nur...
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