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Steuer: Fallstricke bei der Hofübergabe

Eine Hofübergabe ist mit Blick auf die Einkommenssteuer unter Berücksichtigung der Spielregeln unproblematisch. Auch die Umsatzsteuer spielt kaum eine Rolle. Spannend kann es bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer werden. Warum das so ist, erläuterte Bernd Meyer zu Berstenhorst, Steuerberater und Geschäftsführer LGG Steuerberatungsgesellschaft in Stuttgart, bei der Auftaktveranstaltung der VR Agrartage 2012 in Öhringen.

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„Bei einem Verkauf kann es zur Nachbesteuerung kommen:“ Bernd Meyer zu Berstenhorst, LGG.
„Bei einem Verkauf kann es zur Nachbesteuerung kommen:“ Bernd Meyer zu Berstenhorst, LGG.Bernauer
Übergeben werden die Betriebe geschlossen und unentgeltlich. Geschlossen bedeutet, dass 90 Prozent der Fläche und die Hofstelle übergeben werden müssen. Zur Hofstelle gehört auch das Wohnhaus. Es ist steuerrechtlich gesehen Privatvermögen und gehört eigentlich nicht zum Betrieb. Dennoch bildet die Hofstelle zumindest im Außenbereich eine Einheit, so dass auch das Wohnhaus mit übergeben wird. Das Wohnhaus kann in der Regel nicht von den künftigen Altenteilern zurückbehalten werden. Lediglich bei einer Hofstelle innerhalb des Ortes kann man in Absprache mit dem Landratsamt das Haus separat herauslösen. Waldgrundstücke seien immer getrennt zu beachten. „Jedes Waldstück ist aus Sicht des Finanzamtes ein eigener Betrieb“, meinte...
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