Förderung von Biobrennstoffen
Die Bundesregierung strebt an, die „Energiewende“ zu schaffen. Dazu wird die Nutzung erneuerbarer Energien durch unterschiedliche Maßnahmen gefördert. Welche Möglichkeiten der Förderung bzw. gesetzliche Regelungen es für die Nutzung fester Biobrennstoffe wie Holz gibt, wird nachfolgend beschrieben.
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Der Bund unterstützt den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt durch Investitionszuschüsse (BAFA) oder im Rahmen des KfW- Programms als Tilgungszuschüsse zur vorzeitigen teilweisen Tilgung von langfristigen zinsgünstigen Darlehen. Marktanreizprogramm befeuert Investitionen Handbeschickte Biomasseanlagen können mit 1400 Euro pro Anlage bezuschusst werden, wenn die staubförmigen Emissionen unter 15 mg/m3 Rauchgas liegen. Dazu ist ein Nachweis vom Hersteller erforderlich. Hackschnitzelfeuerungen können im Leistungsbereich von 5 bis 100 kW mit 1400 Euro pro Anlage bezuschusst werden (Pufferspeicher mindestens 30 l/kW). Die Förderung für Pelletfeuerungen (5 bis 100 kW) beträgt 36 Euro pro kW. Dabei gelten folgende...