Neue Möglichkeiten bei der Hofnachfolge
Der Bundesfinanzhof (BFH) erweitert die Möglichkeiten, Betriebsvermögen steuerneutral auf die nächste Generation zu übertragen. Dabei müssen die stillen Reserven eines Betriebs nicht aufgedeckt werden.
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Bei der Übertragung von landwirtschaftlichen Betrieben sind eine Reihe von steuerlichen Aspekten zu berücksichtigen. Neben der erbschaftsteuerlichen Betrachtung ist zu prüfen, ob die geplante Vermögensübertragung nicht steuerlich zur Aufdeckung von stillen Reserven und damit zur Belastung mit Einkommensteuer führt. Die neue Rechtsprechung des BFH vom Sommer 2012 hat die Möglichkeiten, Betriebsvermögen steuerneutral auf die nächste Generation zu übertragen, erweitert. Übergabe des Vermögens an mehr als ein Kind Das Urteil wirkt sich vor allem aus, wenn Betriebsvermögen an mehr als einen Nachfolger übergeben werden soll. Beispiel: Landwirt H. bezieht Rente aus der landwirtschaftlichen Alterskasse und ist Eigentümer eines verpachteten...