Alterskasse - Befreiung nur fristgerecht
Die Hochzeit mit einem Landwirt begründet für die Ehefrau die Pflichtversicherung in der landwirtschaftlichen Alterskasse. Eine rückwirkende Befreiung von der Beitragspflicht ist nur mit einem rechtzeitig gestellten Befreiungsantrag möglich. Das geht aus dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. Dezember 2012 hervor (AZ: L 1LW 31/11).
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