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Alterskasse - Befreiung nur fristgerecht

Die Hochzeit mit einem Landwirt begründet für die Ehefrau die Pflichtversicherung in der landwirtschaftlichen Alterskasse. Eine rückwirkende Befreiung von der Beitragspflicht ist nur mit einem rechtzeitig gestellten Befreiungsantrag möglich. Das geht aus dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. Dezember 2012 hervor (AZ: L 1LW 31/11).

Veröffentlicht am
Die Klägerin hatte am 8. August 2010 einen Landwirt geheiratet, der rund acht Hektar Nutzfläche betreibt. Ihren Beruf als Mitarbeiterin eines Therapiezentrums ließ sie ruhen, als ein Sohn geboren wurde. Eine endgültige Berufsaufgabe plante die Klägerin nicht. Am 25. Februar 2011 informierte der Landwirt die Alterskasse über die Eheschließung. Zum 1. April 2011 stellte die Landwirtschaftliche Alterskasse die Beitragspflicht der Ehefrau fest, eine rückwirkende Befreiung von der Beitragspflicht lehnte die Kasse ab, die dreimonatige Antragsfrist ab Eheschließung sei bereits abgelaufen. Dagegen wandte sich die Klägerin, weil sie weder über die Beitragspflicht noch über die ablaufende Antragsfrist informiert gewesen sei. Zudem mache eine...
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