Anhänger: In der Haftpflicht weiter mit drin
Der Bundestag hat bei der Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes Augenmaß bewiesen und einen angemessenen Weg gefunden, europäisches Recht ohne neue Belastungen für die Landwirtschaft umzusetzen. Das meldet der Deutsche Bauernverband.
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Danach können landwirtschaftliche Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen weiterhin in bewährter Weise über die Betriebshaftpflicht versichert bleiben. Die Bundesregierung musste auf Grund einer europäischen Richtlinie Änderungen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung umsetzen. Hierbei stand auch zur Diskussion, eine neue Pflichtversicherung für landwirtschaftliche Anhänger und Arbeitsmaschinen einzuführen, obwohl diese Fahrzeuge bereits über die Betriebshaftpflichtversicherung versichert sind.