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Unfallrenten: Ein Kernelement des LSV-Modernisierungsgesetzes ist die Sonderaktion zur Abfindung kleiner Unfallrenten. Der Bund möchte hierdurch rund ein Viertel (100 Mio. Euro) der Rentenlast herauskaufen und so die Ausgaben dauerhaft senken.
Veröffentlicht am
Zunächst ist es wichtig eines festzuhalten: Bei dieser Sonderaktion handelt es sich nicht um eine zwangsweise Abfindung kleiner Unfallrenten. Vielmehr wird den Beziehern von landwirtschaftlichen Unfallrenten die Möglichkeit eröffnet, sich ihre monatliche Rente durch die einmalige Zahlung eines Kapitalbetrages abfinden zu lassen. Dies setzt einen entsprechenden Antrag des Rentenbeziehers voraus. Antragberechtigt sind alle Bezieher einer LUV-Rente (auch Arbeitnehmer), deren Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) unter 50 Prozent liegt. Rentenbezieher mit einer MdE von mehr als 50 Prozent können keine Abfindung ihrer Rente beanspruchen. Bei ihnen tritt die einkommenssichernde Funktion der Rente wegen der Schwere ihrer Unfallfolgen so stark in...
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