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Erstmals einheitliche Sozialversicherungsbeiträge

Ab 1. Januar 2014 werden die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Sozialversicherung nach bundeseinheitlichen Beitragsmaßstäben erhoben. Regional unterschiedliche Beiträge in Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung gehören damit der Vergangenheit an. Künftig zahlen gleich strukturierte Betriebe auch gleich hohe Beiträge, unabhängig davon, wo der Betrieb liegt. Nicole Spieß, Sozialreferentin des Landesbauernverbandes, beschreibt, welche Beiträge auf die Landwirte im Jahr 2014 zukommen.

Veröffentlicht am
Landwirtschaftliche Krankenkasse In der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung werden die Beiträge ab 1. Januar 2014 bundeseinheitlich nach dem so genannten korrigierte Flächenwert erhoben. Dieser basiert auf dem jeweiligen Flächenwert der Gemeinde des Unternehmers und wird durch Vervielfältigung mit dem Beziehungswert nach der aktuellen Arbeitseinkommensverordnung Landwirtschaft (AELV) in Einkommen umgerechnet. Für baden-württembergische Landwirte ist dies eine vertraute Berechnung, die schon der bisherigen Beitragsbemessung diente. Auch gibt es weiterhin 20 Beitragsklassen, die sich ab 1. Januar 2014 zwischen 85 und 519 Euro bewegen (siehe Tabelle 1 im Anhang). Der Höchstbeitrag wurde aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe mit 519 Euro...
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