Danach müssen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die pflanzliche oder tierische Erzeugnisse gewonnen haben, die ganz oder teilweise als Biomasse in einer Biogasanlage verwendet wurden, in den Antragsformularen entsprechende Angaben machen. Die Erläuterungen stehen unter http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/Steuerverguenstigung/Steuerentlastung/Betriebe-Land-Forstwirtschaft/Voraussetzungen-Steuerentlastung/voraussetzungen-steuerentlastung_node.html Warum es das neue Abfragefeld gibt In diesen Erläuterungen heißt es: „Dagegen gehören die unmittelbar beim Betrieb einer Biogasanlage anfallenden Arbeiten, wie das Beschicken des Fermenters oder die Aufbereitung der in einer Biogasanlage anfallenden Gärreste,...