Allgemeinverfügung zur BHV1-Bekämpfung
Ende März 2014 hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) eine Allgemeinverfügung zur BHV1-Bekämpfung im Staatsanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 27. März in Kraft.
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Folgende Punkte sind wichtig: 1. Rinderhalter müssen ihre Tiere spätestens bis zum 30. April 2014 durch ihren Betreuungstierarzt und über das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt (STUA) Aulendorf – Diagnostikzentrum auf BHV1 untersuchen lassen, sofern sie nicht bereits untersucht sind. Außer die Rinderbestände sind laut BHV1-Verordnung bereits nachweislich frei von der Herpesinfektion und besitzen den Status BHV1-frei. 2. In Rinderbeständen mit Reagenten sind Rinderhalter ab sofort angehalten, im halbjährlichen Abstand zu den regelmäßigen Kontrolluntersuchungen, bei einer Stichprobe von Tieren, die in direktem Kontakt mit Reagenten stehen (Kontaktgruppe), zusätzliche Zwischenuntersuchungen von der zuständigen Behörde durchführen...