Transport auf dem Anhänger
Gefahr für ungesicherte Personen
Glück im Unglück hatte vergangene Woche ein achtjähriger Junge, der auf einem Anhänger ungesichert mitfuhr. Laut Polizeibericht des Polizeipräsidiums Karlsruhe fiel der Junge bei einem riskanten Überholmannöver von der Ladefläche.
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Der Junge war mit seinen 70-jährigen Großvater, dem Traktorfahrer im Kraichgau unterwegs. Ein 32jähriger Pkw-Führer wollte das Gespann überholen, brach den Versuch aber wegen Gegenverkehr ab, bremste stark und wich nach rechts aus. Dabei prallte er gegen den Anhänger. Ein nachfolgender 64jähriger Pkw-Führer erkannte die Situation zu spät und fuhr auf den vorausfahrenden Pkw auf, so dass dieser nochmals gegen den Anhänger stieß. Dadurch schaukelte sich der Anhänger auf und das Kind stürzte im hohen Bogen von diesem.
Wie durch ein Wunder wurde der Junge nur leicht verletzt, er erlitt ein paar Prellungen und Schürfwunden. An den Fahrzeugen entstand ein Schaden von 4000 Euro.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Mitnehmen von ungesicherten Personen auf Anhängern verboten ist. Der Verstoß ist zwar nur mit fünf Euro Bußgeld belegt, wogegen das Mitführen ungesicherter Ladung z.B. 60 Euro kostet, aber im Falle eines Unfalles besteht für die ungesicherten Personen eine erhebliche Gesundheitsgefahr bis hin zu Lebensgefahr.
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