Erstaufforstungen gezielt bevorraten
Die Flächenagentur Baden-Württemberg hat ihre Online-Handelsplattform um Waldausgleichsflächen erweitert. Hier können freiwillig aufgeforstete Flächen an die Investoren eines Bauvorhabens vermittelt werden, die zur Anlage von Ersatzaufforstungsflächen verpflichtet wurden.
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Jedes Bauvorhaben – ob öffentlicher oder privater Natur – ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz müssen solche Eingriffe an anderer Stelle wieder ausgeglichen werden. Bei Eingriffen in Waldbestände greift außerdem eine Regelung, die die Wiederherstellung von Waldfläche als Ausgleich für den beseitigten Wald fordert. Nach dem Landeswaldgesetz (LWaldG) muss die Überführung von Wald in eine andere Nutzungsart oder das Entfernen von Waldbeständen für Bauvorhaben durch eine Neuaufforstung an anderer Stelle ersetzt werden.
Flächen sind gesucht, Landwirte doppelt betroffen
Um dieser Aufforstungsverpflichtung nachzukommen, suchen Investoren bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen, die in Wald umgewandelt werden können. Neben der doppelten Betroffenheit der Landwirtschaft durch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, ist die Landwirtschaft auch durch den forstrechtlichen Ausgleich mittelbar betroffen. Weil der Eingriff auf nicht-landwirtschaftlich genutzter Fläche stattfindet, für den Ausgleich jedoch wiederum Landwirtschaftsfläche umgewidmet werden muss. Unabhängig davon hat die Waldfläche in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren jährlich um rund 200 bis 300 Hektar zugenommen. Dies geschieht vor allem in den ländlichen Regionen auf Grenzertragsflächen durch Sukzession oder freiwillige Aufforstungen, für die ein Erstaufforstungsantrag gestellt wurde. Dieser Waldflächenzuwachs soll künftig gezielt für den forstrechtlichen Ausgleich eingesetzt werden.
Flächen kommen in einen Pool
Ähnlich dem naturschutzrechtlichen Ökokonto ist nun die Bevorratung von Flächen für den forstrechtlichen Ausgleich nach Paragraf 9 LWaldG möglich. Die Flächenagentur Baden-Württemberg GmbH hat deshalb ihre Online-Handelsplattform, über die für Kompensationsmaßnahmen geeignete Flächen oder bereits genehmigte Ökopunkte vermittelt werden, um den Bereich „Waldausgleichsflächen“ erweitert. Voraussetzung für die Vermittlung ist, dass für die Erstaufforstung auch eine Genehmigung des zuständigen Landwirtschaftsamtes erteilt wurde. Im Rahmen der Antragstellung werden Flächennutzer deshalb künftig vom Landwirtschaftsamt gebeten, die Flächen für den forstrechtlichen Ausgleich zur Verfügung zu stellen.
Als Handelsräume für den forstrechtlichen Ausgleich gelten – wie auch beim naturschutzrechtlichen Ausgleich – die Naturräume 3.Ordnung (siehe Bild). Die Ersatzaufforstung kann damit nun auf Flächen gelenkt werden, die für die landwirtschaftliche Produktion weniger wertvoll sind. Es liegt in der Hand der Flächenbewirtschafter, zu handeln und solche Flächen zu identifizieren, die für eine Erstaufforstung in Frage kommen. Sobald eine Aufforstungsgenehmigung vorliegt, wird die Flächenagentur entweder von der Landwirtschaftsbehörde nach Zustimmung durch den Antragsteller informiert, oder aber der Antragsteller tritt selbst in Kontakt mit der Agentur. Die Flächen werden in den Pool aufgenommen, naturraumbezogen und anonymisiert auf der Handelsplattform eingestellt und an die Investoren weitervermittelt.
So funktioniert die Vermittlung
Das Einstellen der Flächen auf der Plattform www.flaechenagentur-bw.de ist für den Anbieter kostenlos. Die Vermittlungsgebühr für die Flächenagentur hat der Käufer zu tragen. Die Preisbildung erfolgt je 1,0 Quadratmeter Aufforstungsfläche und sollte alles berücksichtigen, was mit einer dauerhaften Bereitstellung der Aufforstung einhergeht. Dazu gehört insbesondere die 30-jährige Pflege der Fläche. Die Flächenagentur Baden-Württemberg GmbH ist als anerkannter Vermittler für Kompensationsflächen und Ökopunkte gemäß der Ökokonto-Verordnung zertifiziert. Gesellschafter der Flächenagentur sind die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH, die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg und die Steine und Erden Service Gesellschaft SES GmbH. Ziel ist es, die Nachteile der Landwirtschaft durch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und den forstrechtlichen Ausgleich zu minimieren sowie Synergieeffekte zwischen landwirtschaftlicher Flächennutzung und Ausgleichsmaßnahmen zu erreichen. Durch den Flächenpool will die Agentur dazu beitragen, landwirtschaftlich hochwertige Flächen zu schonen und Grenzertragsstandorte gezielt in Wert zu setzen.
Kontakt: Katrin Büttner, Flächenagentur Baden-Württemberg GmbH, Ostfildern, Tel. 0711/6677-3287, E-Mail: buettner@flaechenagentur-bw.de
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