Asbestzement in Brandschutt und Lagergut
Eigentümer in der Pflicht
Immer wieder gibt es Informationen über Schadensfälle bei landwirtschaftlichen Anwesen, bei denen Gebäude mit Asbestzementeindeckungen abgebrannt sind und organisches Lagergut mit Asbestzementbruchstücken kontaminiert wurde.
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Zwar konnten bislang im Einzelfall stets Entsorgungslösungen gefunden werden. Die Folgekosten waren für die Betroffenen dennoch oft erheblich. Bei den üblichen Asbestzementplatten handelt es sich im Fall der Entsorgung um gefährlichen Abfall. Außerdem gibt es bundeseinheitliche Regelungen, die bestimmen, dass keine unbehandelten, insbesondere organischen Abfälle auf Deponien abgelagert werden dürfen. Organisches Lagergut ist danach nicht deponiefähig, und Asbest verbrennt nicht vollständig. Eine Trennung beider Anteile, die die Entsorgung erleichtern könnte, ist in der Regel nicht durchführbar. Der LBV weist auf die besonderen Probleme der Lagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Gebäuden mit Asbestzementeindeckung hin, um Härten...