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Neue Landesbauordnung

Einrichtung für Tierrettung im Brandfall

Der Landtag Baden-Württemberg hat am 5. November 2014 das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung beschlossen. Gebäude zur Haltung von Tieren müssen künftig über angemessene Einrichtungen zur Rettung der Tiere im Brandfall verfügen.

Veröffentlicht am
Bauen wird immer aufwändiger und teurer: Gebäude zur Haltung von Tieren müssen künftig über angemessene Einrichtungen zur Rettung der Tiere im Brandfall verfügen.
Bauen wird immer aufwändiger und teurer: Gebäude zur Haltung von Tieren müssen künftig über angemessene Einrichtungen zur Rettung der Tiere im Brandfall verfügen.bor
Die konkreten Maßnahmen auf Grund dieser Vorschrift sollen nach den Anforderungen des jeweiligen Einzelfalls festgesetzt werden. Um eine einheitliche Handhabung der Behörden sicherzustellen, ist beabsichtigt, noch entsprechende Hinweise zu erlassen, die die Besonderheiten der verschiedenen Tierhaltungen berücksichtigen. Im Rahmen dieser Hinweise wird vom Landesbauernverband (LBV) insbesondere die Frage der Abstände von Brandschutzwänden nochmals thematisiert werden. In Paragraf 15 wird ein neuer Absatz 8 angefügt: "Gebäude zur Haltung von Tieren müssen über angemessene Einrichtungen zur Rettung der Tiere im Brandfall verfügen." Aufwand muss im Rahmen bleiben Die LBV-Forderung lautet: Gerade "angemessene“ Einrichtungen müssen sowohl...
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