Während der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen der guten Haushaltslage zum 1. Januar 2015 gesenkt wird, steigen die Beiträge zur Alterskasse um fünf Euro auf monatlich 232 Euro. Dass der Beitrag zur Alterskasse nicht gleichermaßen sinkt, liegt an dem deutlich gestiegenen Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung, das neben dem Beitragssatz einen weiteren Faktor zur Ermittlung des Beitrages in der Alterskasse bildet. Höhere Beitragszuschüsse Mit dem Beitrag steigt auch die Höhe der Beitragszuschüsse für Landwirte. Sie liegen – bei unveränderten Einkommensgrenzen von 15.500 Euro bei Alleinstehenden und 31.000 Euro bei Verheirateten – ab Jahresbeginn zwischen neun und 139 Euro. Befreiung von...