Im Silo nicht alleine arbeiten
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Bei staubigen Arbeiten, wie beispielsweise dem Reinigen der Getreidelagerstätten, sind Atemschutzmasken der Schutzklasse 2 (FFP 2) zu tragen, um Atemwegserkrankungen vorzubeugen. Bei Arbeiten mit Druckluft sollte zusätzlich ein geschlossener Einweganzug sowie eine Schutzbrille getragen werden. Bei der chemischen Bekämpfung des Kornkäfers sind außerdem unbedingt die Herstellerangaben zur erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung und zum richtigen Umgang mit dem Mittel zu beachten.
In vielen Futterlagerstätten besteht ein erhöhtes Absturzrisiko. Die Zellen sind oft so hoch, dass Hilfsmittel für die Arbeit benötigt werden. Auf den glatten Böden der Silos rutschen Leitern leicht weg. Stürze auf den Betonboden führen zu schweren Verletzungen. Leiterhaken verhindern solche Unfälle. Sie werden über Klemmbügel zwischen den Sprossen der Leiter fixiert und können auf verschiedene Arbeitshöhen eingestellt werden. So wird das Wegrutschen der Leiter verhindert.
Noch effektiver als Leiterhaken sind fest eingebaute Leitern, Laufstege und Arbeitspodeste. Bei Steigleitern ab einer Höhe von fünf Metern ist ein zusätzliches Podest im Aufstieg vorgeschrieben, um Stürze aus großer Höhe abzufangen. Ebenfalls ab einer Höhe von fünf Metern ist ein Rückenschutz – beginnend ab drei Meter über dem Boden – notwendig.
Im Silo darf nicht gearbeitet werden, wenn die Entnahmeschnecke läuft. Personen, die in den Auslauftrichter des ablaufenden Schüttgutes geraten, werden unweigerlich eingezogen. Das Getreidelager darf nur betreten werden, wenn die Anlage abgeschaltet und zusätzlich gegen unbeabsichtigtes und unbefugtes Starten gesichert ist.
Personen, die alleine arbeiten und abstürzen, werden häufig längere Zeit nicht gefunden. Dabei können rechtzeitig eingeleitete Erste-Hilfe-Maßnahmen und ein sofort abgesetzter Notruf Leben retten oder die Unfallfolgen mildern. Deshalb ist die Alleinarbeit möglichst zu vermeiden beziehungsweise der Arbeitsort und die voraussichtliche Arbeitsdauer zu hinterlassen. Ein funktionierendes Mobiltelefon sollte immer mitgeführt werden, um einen Notruf abzusetzen.
Geplante Neubauten von Siloanlagen oder Modernisierungen von Getreidelagerstätte unterstützt die SVLFG gerne beratend.
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