Mögliche Schadensersatzansprüche
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Die Entscheidung der EU-Kommission gilt insoweit in Gerichtsverfahren vor einzelstaatlichen Gerichten als rechtskräftiger Nachweis dafür, dass das dem Verstoß zugrundeliegende Verhalten der bebußten Kartellanten stattgefunden hat und gegen geltendes Recht verstieß. Gegen die genannten Lkw-Hersteller können Schäden geltend gemacht werden, wenn in dem Kartellzeitraum höhere Preise oder Leasingraten beim Bezug von Lkw bezahlt wurden.
Kanzleien bieten ihre Dienste an
Zwar dürften in der Regel landwirtschaftliche Betriebe nicht Käufer, Leasingnehmer oder Nutzer solcher Lkw sein, möglicherweise aber Lohnunternehmer und Maschinenringe. Zwischenzeitlich sind verschiedene Kanzleien an Verbände und Unternehmen mit Angeboten herantreten, die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gebündelt zu übernehmen. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Schadensersatzansprüche bestehen, kann ohne entsprechend aufwendiges Sachverständigengutachten nicht klar gesagt werden. Nicht belastbare Schätzungen gehen davon aus, dass sich durch das Lkw-Kartell die Kaufpreise um ca. zehn Prozent verteuert haben. Die Geltendmachung derartiger Schadensersatzansprüche ist mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden. Teilweise wird von Kanzleien oder Verbänden auch die Geltendmachung dieser Schadensersatzansprüche unter Einschaltung von Prozessfinanzierern angeboten. Ob solche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden sollen, muss jeder Betroffene für seinen Betrieb selbst prüfen.
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