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Sozialwahlen der SVLFG

Liste 4 – für die Landwirtschaft

Am 31. Mai sind Sozialwahlen. Das trifft auch die die Landwirte in Baden-Württemberg. Wer will, dass die Interessen mit starker Stimme vertreten ist sollte schnell die Fragebögen der SVLFG an den Sozialversicherungsträger zurücksenden um dann die Wahlunterlagen zu erhalten.
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Die Sozialwahlen in der SVLFG rücken näher. Am 31. Mai wird per Briefwahl die Vertreterversammlung der SVLFG neu gewählt. In der Gruppe der selbständigen Unternehmer ohne fremde Arbeitskräfte treten elfListen zur Wahl an.

Darunter eine, die sich besonders für die Belange der Landwirte in Baden-Württemberg einsetzt: Liste 4 – Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg.

Die Kandidaten der Liste 4 sind so vielfältig wie die baden-württembergische Landwirtschaft. Es sind Tierhalter, Obst- und Gemüsebauern, Forstwirte, Winzer, Ackerbauern, Landfrauen und Landjugendliche aus allen Regionen Baden-Württembergs. Gemeinsam habe sie eins: Sie wollen Baden-Württemberg in der neuen Vertreterversammlung eine starke durchsetzungsfähige Stimme verleihen.

Für eine gute und bezahlbare Absicherung der Bauernfamilien im Land.
Wichtig: An der Wahl teilnehmen kann nur, wer bei der SVLFG als Wähler registriert ist.

Fragebögen der SVLFG zurücksenden

Hierzu hat die SVLFG in den vergangen zwei Wochen an alle versicherten Unternehmen Fragebögen versendet, mit der die Wahlberechtigung des Unternehmers und seines Ehegatten überprüft werden soll.

Der Fragebogen muss unbedingt an die SVLFG ausgefüllt zurückgeschickt werden, sonst erhält weder der Unternehmer noch sein wahlberechtigter Ehegatte seine Wahlunterlagen. Sofern also noch nicht geschehen: Umgehend Fragebogen ausfüllen, und mit dem Freiumschlag an die SVLFG zurücksenden. Erst dann erhalten Sie Ihre Wahlunterlagen.

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