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Milchquoten: Kaufen oder weiter pachten?

Am 31. März 2008 laufen viele Milchquotenpachtverträge aus. Für die Betroffenen stellt sich die Frage: Die Milchquote aus den Pachtverträgen kaufen oder diese weiter pachten? Im Folgenden werden die rechtlichen Hintergründe aufgezeigt sowie betriebswirtschaftliche Überlegungen angestellt.
Veröffentlicht am
Lange Zeit schien es so, dass die Quotenregelung schon zum 1. April 2008 abgeschafft werden würde. Deshalb wählten viele Milcherzeuger diesen Stichtag als Laufzeitende der Milchquotenpachtverträge. Um nun die weitere Vorgehensweise der Vertragsparteien ausloten zu können, ist zunächst zu klären, ob der Pächter ein sogenanntes Übernahmerecht für die gepachtete Milchquote besitzt (siehe Ende des Beitrags). Denn mit diesem Übernahmerecht kann der Pächter die Milchquote zu 67 Prozent des Milchquotenbörsenpreises übernehmen. Ausnahmen vom Übernahmerecht Dieses Übernahmerecht gilt jedoch nicht für jeden Pächter von Milchquote. Es gibt einige Konstellationen, bei denen das Übernahmerecht des Pächters nicht gegeben ist. Im Milchquotenpachtvertrag...
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