Staatliche Förderungen für erneuerbare Energien
Die Bundesregierung strebt an, bis 2020 den Ausstoß von Kohlendioxid gegenüber dem Basisjahr 1990 um 40 Prozent zu reduzieren. Dazu hat das Bundeskabinett am 5. Dezember 2007 ein umfangreiches „Klimaschutzpaket“ aus 15 Gesetzen und Verordnungen beschlossen, das u. a. auch die Förderung erneuerbarer Energien betrifft. Welche Möglichkeiten der Förderung bzw. gesetzliche Regelungen es bereits gibt oder heute in Vorbereitung sind, soll nachfolgend beschrieben werden.
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Der Bund unterstützt den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt durch Investitionszuschüsse (BAFA) oder im Rahmen des KfW- Programms als Tilgungszuschüsse zur vorzeitigen teilweisen Tilgung von langfristigen zinsgünstigen Darlehen. Neu eingeführt wurde ein Bonussystem, das höhere Förderbeträge ermöglicht. Wer z. B. Biomassekessel und Solarkollektoranlagen besonders effizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert kann zusätzlich mit einem Bonus belohnt werden. Für neue oder zukunftsweisende Technologien kann ein Innovationszuschuss gewährt werden. Nach Vorgabe der EU können landwirtschaftliche Betriebe hier nicht gefördert werden, wenn sie die Einkünfte aus dem Betrieb der zu fördernden Anlage gemäß...


