Erhebung der Betriebsdaten ist erforderlich
Geänderte Satzung der LBG Baden-Württemberg ab 2008: Bedingt durch die stärkere Berücksichtigung von Arbeitsbedarf und Unfallrisiko sowie die Einbeziehung der Tierhaltung in das Beitragssystem sind die vorhandenen Betriebsdaten unvollständig bzw. nur sehr eingeschränkt verwendbar. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft(LBG) plant, Mitte Mai eine Datenerhebung durchzuführen.
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Daten des Gemeinsamen Antrags 2008 für die Rückmeldung verwenden: Um den Aufwand für die Landwirte auf ein Minimum zu beschränken, sind die Fragebogen so aufgebaut, dass die Rückantwort erheblich erleichtert wird, wenn die vollständig ausgefüllten Summenblätter (Seiten 4 und 5) sowie das Flurstücksverzeichnis des GA zur Verfügung stehen. Die LBG empfiehlt daher, vor Abgabe der Anträge Kopien zu fertigen. Rückmeldung ohne Gemeinsamen Antrag Betriebe, die keinen Gemeinsamen Antrag stellen oder bei der LBG nicht als Antragsteller bekannt sind (z.B. erstmalige Antragstellung 2008), erhalten einen detaillierten Fragebogen. Informationen zur Erleichterung der Rückmeldung Den Fragebogen wird eine spezielle Ausfüllhilfe mit Erläuterungen...