Schafe und Ziegen jetzt auch im HIT
Ab dem 15. März müssen auch die Schaf- und Ziegenhalter im Land ihre Tiere an die Zentrale Datenbank (HI-Tier) melden. Die Stichtagsmeldung läuft seit dem 15. März 2008. Ab diesem Zeitpunkt sind auch alle Übernahmen von Schafen und Ziegen innerhalb von sieben Tagen zu melden.
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Am 6. Juli 2007 wurde die neue Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) verabschiedet, am 13. Juli 2007 fand die Veröffentlichung im Bundesanzeiger statt und seit dem 14. Juli 2007 sind die neuen Vorgaben gültig. Damit wurde EU-Recht in geltendes nationales Recht umgesetzt. Die größten Änderungen aus der Verordnung ergeben sich für die Schaf- und Ziegenhalter. Geregelt wurde die Kennzeichnung, die Führung des Bestandsregisters, die Handhabung des Begleitpapiers und die Meldungen an eine Zentrale Schaf- und Ziegendatenbank. Was künftig von den Schaf- und Ziegenhaltern zu beachten ist, wird nachfolgend beschrieben. Tierhalter müssen sich registrieren Jeder der Schafe oder Ziegen hält, muss sich beim zuständigen Veterinäramt (Dienstsitz im...
			
