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Übernahme der Quote zu 21 Cent

Ende des Milchquotenpachtvertrags: Für Milchquotenpachtverträge, die zum 31. März 2008 ausgelaufen sind, steht seit Dienstag vergangener Woche der Übernahmepreis fest. Informationen zu den Rechten von Pächter und Verpächter.
Veröffentlicht am
Zunächst gilt, dass eine gepachtete Milchquote mit dem Auslaufen des Pachtvertrags an den Verpächter zurückfällt. Dieser erhält jedoch nicht die komplette Referenzmenge zurück, sondern nur zwei Drittel. Ein Drittel, 33 Prozent, werden zugunsten der Landesreserve eingezogen (geregelt in Paragraf 48 Abs. 3 Milchabgabenverordnung). Eine Ausnahme von der Abzugsregelungen gibt es, wenn der Verpächter, sein Ehegatte oder seine Hofnachfolger die Quote wieder selber nutzen wollen. Er muss gegenüber dem zuständigen Landwirtschaftsamt glaubhaft nachweisen, dass er die komplette Quote für die eigene Milcherzeugung benötigt. Das setzt beispielsweise das Vorhandensein von geeigneten Stallanlagen und der notwendigen Melktechnik voraus. Kehrt der...
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