Alterskasse
Antragsfrist für rückwirkende Renten endet am 31.3.2019
Mit der Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung hat der Gesetzgeber in der Alterssicherung der Landwirte eine befristete Sonderregelung zur Einreichungsfrist von Rentenanträgen geschaffen. Stichtag ist der 31. März 2019.
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Alters- und Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt aber nur, wenn die Rente innerhalb von drei Kalendermonaten nach diesem Zeitpunkt beantragt wird. Eine Hinterbliebenenrente wird für maximal zwölf Monate rückwirkend geleistet. Wird die Drei- bzw. Zwölf-Monatsfrist versäumt und der Antrag erst danach gestellt, beginnt die Rente erst mit Beginn des Antragsmonats. Allerdings gilt nach Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung übergangsweise eine Ausnahme zu den genannten Antragsfristen: Wer bis 31. März 2019 einen Rentenantrag bei der landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) stellt, erhält die Rente rückwirkend ab Erfüllung der Voraussetzungen...