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Verbraucherinformationsgesetz tritt in Kraft

Das am 1. Mai in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz (VIG) soll nach dem Willen des Gesetzgebers eine umfassende Information der Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleisten. Ob dies tatsächlich der Fall sein wird, scheint bislang eher fraglich. Was hinter dem neuen Gesetz steckt, erklärt Heiner Klett, LBV-Rechtsreferent.
Veröffentlicht am
Auskunftspflichtig sind grundsätzlich alle Behörden und alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts, die öffentlich-rechtliche Aufgaben nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch wahrnehmen. Damit wird der in Deutschland herrschende Grundsatz des Aktengeheimnisses und der Vertraulichkeit der Verwaltung nachhaltig durchbrochen. Es ist keine eigene Betroffenheit des jeweiligen Informationsnachfragers mehr erforderlich, denn nun hat jeder nach Maßgabe des VIG Anspruch auf freien Zugang zu allen bei der angefragten Behörde vorhandenen Daten. Dabei geht es um Verstöße: gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, gegen die wegen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches erlassenen Rechtsverordnungen, gegen...
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