Datenschutz bei der elektronischen Gesundheitskarte gewährleistet
Die bisherige Krankenversicherungskarte wird in Zukunft durch die elektronische Gesundheitskarte ersetzt. Die landwirtschaftlichen Krankenkassen schreiben derzeit ihre Mitglieder an. Sie bitten um Fotos für die neue elektronische Gesundheitskarte.
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In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass alle Versicherungsdaten dem Datenschutz unterliegen und nicht weitergegeben werden, darauf weisen die landwirtschaftlichen Krankenkassen hin. Die Verarbeitung der Daten bei den landwirtschaftlichen Krankenkassen und den Vertragspartnern erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Krankenkassen raten, keine Auskünfte zu erteilen, wenn Versicherte im Zusammenhang mit der Lichtbildbeschaffung und der elektronischen Gesundheitskarte telefonisch zu Versicherungsnummern oder Bankverbindungen befragt werden. Die landwirtschaftlichen Krankenkassen stellen dazu ausdrücklich klar, dass weder eigene Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter noch beauftragte Personen derartige Anrufe...