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Förderaufruf

Neue EIP-Projekte gesucht

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg ruft zur Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-AGRI) auf. Die Anträge können bis zum 29. März 2022 bei zuständigen Regierungspräsidium in Stuttgart eingereicht werden.


 

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https://ec.europa.eu/eip/agriculture/en
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Im Fokus stehen die Schwerpunktthemen Innovationen für ein Mehr an "Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" im Hinblick auf Ressourceneffizienz und Klimaschonung und für ein Mehr an „Wertschätzung, Wertschöpfung und Inwertsetzung von Biodiversitätsleistungen in der Landwirtschaft", im Garten-, Wein- und (Streu) Obstbau einschließlich der Imkerei.

  • Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft: Die Förderung zielt auf praxisorientierte Projekte mit innovativen und praktikablen Lösungsansätzen ab. Im Mittelpunkt stehen Innovationen, die neben der Steigerung der Produktivität den bewussten Umgang mit den begrenzten Ressourcen im Blick haben und Klima, Umwelt und die Biodiversität schonen. Treibhausgase sollen gemindert und Biodiversität und Ökosysteme erhalten werden. Es werden an die Kli-maveränderung angepasste Produktionssysteme im integrierten bzw. ökologischen Pflanzenbau und in der Pflanzenzüchtung sowie ein an die Klimaveränderung angepasster Pflanzenschutz gefördert. Unterstützt werden eine nachhaltige, auf Ressourcenschonung, Effizienz und Tierwohl ausgerichtete Tierzucht und tierische Erzeugung.
  • Wertschätzung, Wertschöpfung und Inwertsetzung von Biodiversitätsleistungen in der Landwirtschaft: Unterstützt werden Projekte mit Partnern entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Erzeugung, Verarbeitung, Vermarktung) einschließlich der Einbindung von Verbraucherinnen und Verbraucher und gegebenenfalls zivilgesellschaftlichen Gruppen.

Der Innovationsbegriff ist im Rahmen der Fördermaßnahme EIP-AGRI sehr weit gefasst. Ein Projekt kann beispielsweise die Entwicklung eines neuen Produktes umfassen. Es kann sich jedoch auch um ein neues Verfahren, eine neue Technologie oder um eine neue Dienstleistung handeln. Die Umsetzungs- und Anwendungsorientierung stehen im Vordergrund.

Spätestens am Ende der Projekte steht eine Veröffentlichungspflicht der Ergebnisse aus den Projekten über die nationale und die europäische Datenbank. Die Akteure in den Projekten sind jedoch schon im Verlauf der Projekte aufgefordert, über die Inhalte der Projekte und über mögliche Zwischenergebnisse zu berichten. So sollen sich die Ergebnisse schnell in die Praxis verbreiten und entsprechend angewendet werden.

Weitere Informationen zum Förderverfahren: Die Zuwendungsvoraussetzungen und das Förderverfahren sind in der Verwaltungsvor-schrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV Zusammenarbeit) in der jeweils aktuell gültigen Fassung geregelt, mehr unter http://www.eip-agri-bw.de

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