Neue Formulare
Der Zoll hat die Formulare für die Abfindungsanmeldung überarbeitet. Seit dem ersten Januar 2022 ist die Verwendung der neu gestalteten Formulare verpflichtend.
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Die Überarbeitung betrifft folgende Formulare:
- 1219 – Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners (mehlige Stoffe)
- 1220 – Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners (nichtmehlige Stoffe)
- 1221 – Abfindungsanmeldung des Stoffbesitzers
Eine Verwendung der alten Formulare führt ab dem ersten Januar 2022 zu einer Zurückweisung der Abfindungsanmeldungen. Die neuen Formulare stehen bereits im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung (www.formulare-bfinv.de) zum Download zur Verfügung. Dazu einfach die gewünschte Formularnummer in das Suchfeld eingeben. Im Zuge der Neugestaltung wurden die Formulare mit Funktionalitäten für eine verstärkte Nutzerführung und einen besseren Nutzerkomfort ausgestattet. Sobald ein Formular einmal elektronisch ausgefüllt wurde, können die individuellen Daten per xml.-Datei auf dem Rechner abgespeichert und beim erneuten Ausfüllen in ein leeres Formular wieder hochgeladen werden. Unverändert gebliebene Daten brauchen somit nicht erneut eingegeben, veränderte Daten können überschrieben werden.
Die neuen Abfindungsanmeldungen zeichnen sich dadurch aus, dass die Antragsteller durch hinterlegte Plausibilitäten und Dropdownlisten viel stärker durch das Formular geführt werden. Das Ziel ist, die Zahl der Zurückweisungen erheblich zu reduzieren.
Seit dem 15. Dezember 2021 ist es möglich eine reine Online-Anmeldung durchzuführen. Die Formulare müssen nicht mehr ausgedruckt und postalisch eingesendet werden. Dieser Weg bleibt jedoch als Alternative weiterhin bestehen.
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