Alterssicherung
Neue Hinzuverdienstregelungen ab 2023
Zum 1. Januar 2023 sollen die Hinzuverdienstregelungen grundlegend geändert werden.
Dies hat die Bundesregierung per Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
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Bezieherinnen und Bezieher von vorzeitigen Altersrenten dürfen demnach ab 1. Januar 2023 unbegrenzt dazu verdienen.
Für Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich verbessert werden:
- Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung können ab 2023 bis zu 1.447,60 Euro monatlich dazu verdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird.
- Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung soll die Hinzuverdienstgrenze zukünftig auf monatlich 2.895,20 Euro angehoben werden.
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