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Schlachtstätten: Zulassung jetzt beantragen

Nach dem neuen EU-Lebensmittelhygienerecht müssen alle Betriebe, die selbst schlachten, zugelassen werden. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um sehr kleine und unter Umständen nur unregelmäßig genutzte Schlachtstätten handelt. Die Frist zur Zulassung läuft Ende 2009 aus. Deshalb sollte man jetzt die Anträge stellen.
Veröffentlicht am
Die Zulassungspflicht gilt in jedem Fall auch für Landwirte, die selbst Schweine, Rinder, Schafe oder Ziegen schlachten und das Fleisch vermarkten, auch wenn es ausschließlich direkt, zum Beispiel über einen Hofladen, abgegeben wird. Nicht zulassungspflichtig ist das Schlachten von Geflügel oder Hasentieren im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb, wenn jährlich nicht mehr als jeweils 10.000 Stück geschlachtet und direkt abgegeben werden. An der Zulassung führt kein Weg vorbei Die Schlachtstätten müssen bis zum 31. Dezember 2009 zugelassen werden. Danach ist eine Schlachttätigkeit ohne Zulassung nicht mehr möglich. Zulassungsbehörden für die kleinen Schlachtstätten sind in Baden-Württemberg die unteren Verwaltungsbehörden, die...
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