GmbH-Gründung wird erleichtert
Die Gründung von Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird erleichtert. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag dem vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen zu. Mit der Novelle wird die haftungsbeschränkte "Unternehmergesellschaft" (UG) als GmbH-Variante eingeführt.
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Es handelt sich dabei nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann. Diese GmbH darf allerdings ihre Gewinne nicht voll ausschütten. Sie soll auf diese Weise das Mindeststammkapital der normalen GmbH nach und nach ansparen. Mit der Einführung der UG ist eine ursprünglich geplante Herabsetzung des Mindeststammkapitals der normalen GmbH überflüssig geworden. Es bleibt bei 25.000 Euro. Individueller als bisher können die Gesellschafter nach der laut Bundesjustizministerium "umfassendsten Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes" über die jeweilige Höhe ihrer Stammeinlagen bestimmen. Während bislang die Stammeinlage mindestens 100 Euro betragen musste und nur in...