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Beim Nachbau gilt die gesetzliche Regelung

Nachdem die vom Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) und dem Deutschen Bauernverband (DBV) getragene Rah­menregelung zur Nachbaugebühr durch den BDP zum 30. Juni 2008 einseitig auf­gekündigt wurde, gilt jetzt die gesetzliche Regelung. So wird der Nachbau komplett kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 50 Prozent der Z-Lizenz.
Veröffentlicht am
Die Rahmenregelung endete am 30. Juni 2008. Die Züchter sind jedoch bis zu sechs Monate nach Zugang der Nachbauunterlagen beim Landwirt an das Angebot der Rahmenregelhttp://www.ulmer.de/Vorlagen/Webapp/CED/Images/editor_link.gif Textfeld im Formatierungseditor bearbeitenung gebunden. Der Großteil der Antragsunterlagen wurde im April 2008 verschickt, hierfür endet die Bindungsfrist der Züchter an das Angebot der Rahmenregelung mit dem 31. Oktober 2008. Landwirte, die für das Nachbausaat- und Pflanzgut zur Ernte 2008 noch an der Rahmenregelung teilnehmen wollen, müssen ihre Unterlagen bis zum 31. Oktober 2008 bei der Saatgut Treuhandverwaltungs GmbH (STV) eingereicht haben. Danach ist es keinesfalls so, dass keine Auskunftspflicht mehr...
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