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Wichtige Änderungen im Fahrerlaubnisrecht

Biometrische Passbilder sind ab sofort nicht mehr nur für Reisepässe, sondern auch für alle Führerscheine vorgeschrieben. Dies ist eine der wichtigsten Änderungen, die die ab 29. Oktober gültige Änderung der Fahrerlaubnisverordnung mit sich bringt. Was künftig noch alles rund um den Führerschein neu oder anders geregelt ist, meldet das Landratsamt Ravensburg.
Veröffentlicht am
Neu ist neben der Passbildregelung, die übrigens auch für die internationalen Führerscheine gilt, auch die Vorschrift, gestohlene oder verlorene Führerscheine unverzüglich, also möglichst noch am gleichen oder am Folgetag bei der Führerscheinstelle anzuzeigen und einen Ersatzführerschein zu beantragen. Bei gestohlenen Führerscheinen ist zudem wie bisher der Diebstahl auch der Polizei zu melden, damit nach dem gestohlenen Papier gefahndet werden kann. Bei Zuwiderhandlungen droht nach Auskunft des zuständigen Amtsleiters im Landratsamt eine Geldbuße. Betroffen von den Neuregelungen sind auch die Inhaber von LKW- und Busführerscheinen, die 50 Jahre alt geworden sind. Bisher verloren diese automatisch mit Erreichen des 50. Lebensjahres die...
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