Neufassung fleischrechtlicher Vorschriften: Neue Handelsklassen
Mit dem zum 1. November 2008 in Kraft getretenen neuen Fleischgesetz werden die Anforderungen an die Klassifizierung der Schlachtkörper an die Veränderungen im Schlachtviehhandel angepasst.
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Der Handel mit Schlachtvieh und Fleisch ist in Deutschland mit dem „Gesetz über den Verkehr mit Vieh und Fleisch“ (ViehFlG) sowie den damit in Zusammenhang stehenden Verordnungen geregelt. Das Vieh- und Fleischgesetz wurde erstmals 1951 erlassen und auch seine letzte Fassung von 1977 stammt aus einer Zeit, als der Schlachtviehhandel noch zu erheblichen Teilen mit Lebendvieh auf Schlachtviehmärkten stattfand. Mit der Neufassung sollte der gesamte Rechtsbereich an die heutigen Marktstrukturen angepasst und auch vereinfacht werden. Daneben sollte mit den Änderungen das EU-Recht eins-zu-eins umgesetzt werden. Am 1. November 2008 ist das neue Fleischgesetz und am 19. November 2008 die Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetzes und zur...